Fragen rund um die Mitgliedschaft

Muss ich die Ausrüstung selberbezahlen?
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird von uns gestellt. Sie besteht unter anderem aus einem Einsatzanzug,Sicherheitsstiefeln, Handschuhen und dem Feuerwehrhelm.

Bekommt man für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Geld?
Die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Allerdings erhalten die Arbeitgeber von Feuerwehrmännern und -­frauen, die an einem Einsatz teilgenommen haben, den während des Einsatzes fortgezahlten Lohn bzw. das Gehalt von der Stadt Düren erstattet. Selbstständige erhalten für Einsätze Erstattungen ihres Verdienstausfalls.

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Nein, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag.

Wie kann man als Interessentin bzw.Interessent die FreiwilligeFeuerwehr der Stadt Düren kennenlernen?
Jede Löschgruppe bietet die Möglichkeit, bei Übungsabenden reinzuschnuppern und die Tätigkeiten sowie die Löschgruppenmitglieder kennenzulernen. Eine Tätigkeit im echten Einsatz ist aber verständlicherweise auf Probe nicht möglich. Hierfür bedarf es einer gewissen Grundausbildung. Beim Schnuppertermin lernt man aber aufjeden Fall schon einmal das Gerätehaus, das Team und die Atmosphäre kennen. Und darauf kommt es ja am meisten an.

Welche Vorkenntnisse muss man mitbringen (technisch, handwerklich, medizinisch)?
Zunächst mal Begeisterung für das Ehrenamt und dafür, Menschen zu helfen. Für den Einsatzdienst ist eine gewisse technische Affinität von Vorteil, alles weitere wie z.B. Erste Hilfe wird in der Grundausbildung trainiert. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle Interessentinnen und Interessenten wichtig.

Gibt es einen Aufnahmetest oder eine -­prüfung?
Das variiert je nach Tätigkeit. Die Grundausbildung mit entsprechenden Leistungsnachweisen ist für eine Verwendung im Einsatzdienst Pflicht.Für Einsätze mit Atemschutzgerät ist zudem der Nachweis der Atemschutztauglichkeit erforderlich.

Gibt es eine Altersgrenze?
Für den aktiven Einsatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Personen zwischen 17 und 60 Jahren geeignet. Mit jährlicher ärztlicher Überprüfung auch bis 63 Jahre. Mit dem Ausscheiden der Angehörigen aus dem Einsatzdienst treten diese in die Ehrenabteilungen über. Eine gesetzliche Altersobergrenze für Angehörige außerhalb derEinsatzabteilung gibt es nicht. Ganz besonders freuen wir uns übrigens über Ehemalige, die Lust haben, ihr Wissen neuen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen oder in unterstützenden Tätigkeiten mitanzupacken.

Wie funktioniert die Ausbildung?
Generell unterscheidet man zwischen Grundausbildung, technischer Ausbildung und Führungsausbildung. Die Grundausbildung oder Truppfrau-­ bzw. Truppmannausbildung wird auf Stadtebene durchgeführt und beinhaltet die Grundausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Technische Ausbildung beinhaltet u.a. die Grundlagenlehrgänge Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker. Die Führungsausbildung beinhaltet einsatztaktische Maßnahmen, Baukunde, Führungslehre, Führungssysteme uvm. Sie befähigt zum Führen von Gruppen bis hin zum Leiten von Einsätzen. 

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